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Sturmschadenbeseitigung
 

Unwetter und Stürme: Ihr Dachdeckermeister rät


Winterstürme wie “Kyrill” oder das Orkantief “Klaus” Ende Januar 2009 richteten innerhalb kürzester Zeit Schäden in Millionenhöhe an. Wenn durch einen Sturm Dachpfannen gelöst, Dächer abgedeckt und Bäume entwurzelt werden, müssen Hausbesitzer schnell und richtig reagieren. Ist der Sturm vorbei, sollten zunächst Gefahrenquellen, wie umher liegende Dachpfannen von den Fahr- und Gehwegen beseitigt werden. Aufräumarbeiten, die eine Schadensfeststellung durch den Versicherer erschweren könnten, sind hingegen zu unterlassen. Melden Sie Sturmschäden umgehend Ihrem Versicherer und fragen Sie diesen bei Bedarf, wie Sie weiter vorgehen sollen. Für den Fall, dass es zur Vermeidung weiterer Schäden erforderlich ist, notdürftige Reparaturen vorzunehmen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, den Schadensumfang durch Fotos zu dokumentieren. Die Gebäudeversicherung haftet für Sturm- und deren Folgeschäden durch z.B. eindringendes Wasser ab Windstärke 8 (62-74 km/h).   



Zwar gibt es keinen hundertprozentigen Schutz vor Sturmschäden jedoch können Hausbesitzer und Hausverwaltungen durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen das Risiko deutlich senken. Der Rat der Dachexperten: Bei einer regelmäßigen Dachwartung, die natürlich besonders vor Beginn der Herbststürme angebracht ist, können Schwachstellen rechtzeitig erkannt werden, bevor sie dem Sturm eine Angriffsfläche bieten. Dazu gehören gelockerte Elemente der Dacheindeckung ebenso wie schadhafte Einfassungen von Kaminen und Dachfenstern.

Sollte es trotz aller Vorkehrungen zu einem Sturmschaden kommen, ist die dringende Empfehlung von Experten, die Schadensbehebung – auch wenn es sich als „Erste Hilfe“ um eine provisorische Abdeckung handelt – ausschließlich qualifizierten Dachdeckerbetrieben zu überlassen. Eines sollten Sie in jedem Fall stets beherzigen: Steigen Sie niemals selbst auf Ihr Dach, um kleine Reparaturen oder auch nur eine Schadensabschätzung vorzunehmen. Denn schlimmer als ein "Dachschaden" ist ein Schaden an Ihrer Gesundheit. Kontaktieren Sie hierzu unbedingt einen Dachdecker, der sich auf dem Dach zu bewegen weiß und erforderliche Sicherungsmaßnahmen auch kurzfristig vornimmt. Nur so ist gewährleistet, dass die Gebäudeversicherung auch die Kosten einer solchen Notabdeckung übernimmt.